Handys bald mit Entsorgungsgebühr?

Ausgediente Büroelektronikgeräte und Computer gehören nicht in den Siedlungsabfall, denn sie enthalten Schadstoffe, die gesondert zu entsorgen sind. Ausserdem lassen sich daraus Wertstoffe zurückgewinnen. Deshalb gibt es seit 1994 die Recycling-Lösung des SWICO, die aus vier Garantie-Elementen besteht, für die eine Vielzahl von Importeuren und Herstellern einsteht. Momentan wird zusätzlich über eine Teilnahme der VMK-Mitglieder diskutiert.


Während weder in der Schweiz noch in den Nachbarländern weder eine konkrete Lösung noch griffige Verordnungen in Kraft gesetzt wurden, etablierten die Mitglieder des «Schweizerischen Wirtschaftsverbandes der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik» (SWICO) eine freiwillige, nicht subventionierte Branchenlösung etabliert und bauten sie kontinuierlich weiter aus und verbesserten sie laufend. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die deutsche Verordnung für elektronische Geräte nach Jahren der Verhandlungen immer noch nicht verabschiedet wurde.

Gegen 90 Importeure und Hersteller von Büroelektronik und Computern verpflichteten sich, ausgediente Geräte kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu rezyklieren. Dank dem Umweltbewusstsein der Kunden, tadelloser Arbeit der lizensierten Recycling-Betriebe und viel Engagement von Importeuren und Händlern funktioniert diese Lösung seit 1994 vorbildlich.

Seit Mitte 1998 gibt es dazu auch eine gesetzliche Grundlage, und zwar die «Verordnung über Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte» (VREG). Sie auferlegt den Konsumenten eine Rückgabepflicht sowie dem Handel bzw. den Herstellern eine Rücknahme- und Entsorgungspflicht.

SWICO Recycling-Garantie

Mit dieser freiwilligen, nicht profitorientierten Branchenlösung zur umweltgerechten Entsorgung ausgedienter Computer und elektronischer Bürogeräte einschliesslich Ersatzteile, Zubehör und Verpackung wurde ein Konzept geschaffen und laufend weiter entwickelt, das qualitativ hochstehend sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten, der Wirtschaft und auch ganz besonders der Umwelt dient. Alle Beteiligten können mit sehr positiven Erfahrungen auf bald fünf Jahre Praxis zurückblicken. Aufgrund der gemachten Erfahrungen gilt diese Lösung als äusserst verlässlich und entspricht zudem vollumfänglich der neuen Gesetzgebung.

Garantie-Elemente der SWICO-Lösung

Die seit 1994 existierende Lösung besteht aus vier Garantie-Elementen, für die gegen 90 Importeure und Hersteller einstehen.

(1) Ökologische Verantwortung

Die Unterzeichner der SWICO-Konvention verpflichten sich, ihre ökologische Verantwortung auf der Import-, Produktions- und Handelsstufe umfassend wahrzunehmen - angefangen bei der Produktentwicklung bis zur vollständigen Entsorgung aller Reststoffe am Lebensende eines Produktes.

(2) Landesweites Rücknahmekonzept

Zurückgeben kann der Benützer ausgediente Geräte kostenlos (Tabelle 1)

(3) Kontrolle des Recycling

Dem Konsumenten garantiert die SWICO-Lösung, dass

Die Kontrolle von Recycling und Entsorgung ist nach wie vor ein entscheidendes Element der SWICO Recycling-Garantie. Der Abfallinhaber muss sicher sein können, dass seine ausgedienten Geräte in der Schweiz umweltgerecht und vollständig verarbeitet werden, also keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen und eine hohe Rückführungsquote von Rohstoffen erzielt wird. Dafür bürgt die «Eidg. Material-Prüfungs- und Forschungsanstalt» (EMPA) St.Gallen, die im Auftrag der SWICO Kommission Umwelt als technische Kontrollstelle die notwendigen Audits durchführt.

Die Wiederverwendung als Vorstufe zu Recycling und Entsorgung basiert auf dem Abfallkonzept des Bundes. Vor dem eigentlichen Recycling- und Entsorgungsprozess ist das Vermeiden von Abfällen und das Wiederverwenden kompletter Geräte, Bauteile und Komponenten die wichtigste Massnahme (Tabelle 2). Sie liegt in der Verantwortung der Hersteller/Importeure und des Handels.

(4) Gesicherte Finanzierung

Jede Rückgabe von ausgedienten Geräten im Rahmen der SWICO Recycling-Garantie ist gratis. Beim Kauf neuer Maschinen erheben die Konventionsunterzeichner «vorgezogene Recycling-Gebühren» (vRG).

Die Hersteller/Importeure verwalten die Gelder und setzen sie nur für Recycling und Entsorgung ausgedienter Geräte ein. Darüber wachen die Treuhandgesellschaften.

Der SWICO hat mit der vorgezogenen Recyclinggebühr das richtige Finanzierungssystem gewählt. Das BUWAL äusserst sich dazu wie folgt: «Auch wenn die durch den Bundesrat beschlossene VREG entgegen dem Verordnungsentwurf keine Regelungen mehr über die Finanzierung der Geräteentsorgung enthält, befürworten wir die Finanzierung durch vorgezogene Entsorgungsgebühren, besonders wenn die Wirtschaft dies selber regelt.» Die Finanzsituation ist nach vier Jahren gesund (Tabelle 3) und die Finanzierung von Recycling-Systemen mit vorgezogener Gebühr hat folgende Vorteile:

Funktionsweise der SWICO Recycling-Garantie

Beim Kauf neuer Geräte von Konventionsunterzeichnern bezahlt der Kunde eine vorgezogene Recycling-Gebühr. Diese beträgt zum Beispiel für einen Bildschirm 10 Franken, wenn der Kaufpreis zwischen 1'000 und 6'000 Franken liegt. Die eingenommenen Gelder werden durch die Hersteller/Importeure nur für fachgerechtes Recycling und umweltverträgliche Entsorgung verwendet, was von deren Treuhandstellen regelmässig kontrolliert wird.

Im Gegenzug hat der Konsument das Recht, ausgediente Geräte, Zubehör und die Verpackung von Neugeräten kostenlos an die Hersteller/Importeure zurückzugeben.

Als Rücknahmekanäle kommen Hersteller/Importeur, Händler und Cargo Domizil Regionalzentren zum Zuge. Der letztgenannte Kanal ist nur für Privatpersonen mit Einzelgeräten bis 50 kg benützbar.

Recycling und Entsorgung geschehen ausschliesslich bei Recycling- und Entsorgungsunternehmen, die von der SWICO lizensiert sind. Der SWICO tut dies in enger Zusammenarbeit mit der EMPA St.Gallen.

Gesetzgebung als Stärkung des SWICO Konzepts

Die seit dem 1.Juli 1998 vom Bundesrat in Kraft gesetzte Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), an welcher der SWICO engagiert mitgearbeitet hat, lehnt sich in den Hauptzügen an die SWICO-Lösung an. Die Finanzierung über vorgezogene Entsorgungsgebühren entspricht zudem den Vorgaben des revidierten Umweltschutzgesetzes, das seit dem 1.Juli 1997 in Kraft ist. Das BUWAL begrüsst zudem eine Lösung mit vorgezogenen Gebühren, weil dies einen höheren Rücklauf an ausgedienten Geräten zur Folge hat bzw. das wilde Deponieren zurückgeht.

Erfolgreiches Konzept auch für VMK-Mitglieder?

Mit wenig Änderungen und Anpassungen ist die SWICO-Recycling-Garantie geeignet, auch den Mitgliedern des «Verbandes Mobile Kommunikation» (VMK) die Vorteile dieser Branchenlösung anzubieten. Grundsätzliche Gespräche zwischen der SWICO-Kommission Umwelt und Mitgliedern des VMK haben bereits stattgefunden, und die Ausgangslage wurde als positiv beurteilt.

In den Vollzugshilfen, die aufgrund der neuen Verordnung VREG für die Kantone (Bewilligungen der Entsorgungsbetriebe) erstellt werden, sind zudem die Geräte, die VMK-Mitglieder herstellen, verkaufen, warten und schlussendlich auch zu entsorgen haben, in der vom BUWAL erstellten Geräteliste des SWICO-Produktkatalogs zugeteilt.

Folgende Punkte wurden angesprochen und müssten evaluiert und für die VMK-Mitglieder geregelt und stipuliert werden:

Ausblick

Gemäss Artikel 7 der bereits erwähnten neuen Verordnung VREG werden die Kantone nach einer Übergangsfrist bis Ende 1999 zukünftig Bewilligungen für Recycling- und Entsorgungsbetriebe erteilen. Das BUWAL arbeitet gegenwärtig mit den betroffenen Branchen und den Kantonen Vollzugshilfen aus. Die SWICO Kommission Umwelt arbeitet bei den verschiedenen Arbeitsgruppen für Harmonisierung und zukünftige Entsorgungs-Standards aktiv mit und setzt sich für folgende Zielsetzungen ein:

Mit diesem Engagement setzt sich die SWICO Kommission Umwelt für einen sicheren, einfachen und praktikablen Vollzug innerhalb der neuen Verordnung ein, damit eine Gesamtlösung aus der Praxis für die Praxis realisiert werden kann. Sowohl die Unterzeichner der SWICO Konvention als auch die Mitglieder des VMK haben damit die Gewähr, in Sachen Recycling und Entsorgung für die Zukunft gerüstet zu sein.

Die vorgezogene Recycling-/Entsorgungs-Gebühr ist noch nicht definiert. Nach den Erfahrungen in den Bereichen EDV und Büroelektronik dürfte aber die Gebühr so minimal sein, dass sie in den Verkaufspreis eingerechnet wird. Schlussendlich ist die Gebühr vom Verkaufspreis und dem Geräterücklauf abhängig.

Friedrich W. Klappert

Quelle: Der Artikel basiert auf Unterlagen des SWICO und einem Vortrag von Jakob Hildebrand, Vorsitzender der SWICO Kommission Umwelt.


Drei Rücknahmewege

RücknahmewegRückgabe 1997/98Mengenanteil
Über die Hersteller/Importeure5'000 t66%
Über den Handel2'350 t31%
Rückgabe von Privaten an über 60 Sammelstellen250 t3%

Tabelle 1: Das bewährte Konzept mit den drei Rücknahmewegen wurde laufend ausgebaut.


Fünf Arten der Wiederverwendung

Direkte Wiederverwendung
 * Ganze Geräte nach Revision und umfassender Funktionsprüfung.
 * Baugruppen und Komponenten für Ersatzteilzwecke (Beispiel: Leiterplatten).
Stoffliche Wiederverwendung
 * Alle Metalle (praktisch verlustfreies Recycling).
 * Kunststoffe und Verpackungen als Sekundärrohstoffe oder als Energieträger.
 * Glas zur Herstellung von Spezialgläsern und Isolationsstoffen.

Tabelle 2: Das Wiederverwenden kompletter Geräte, Bauteile und Komponenten gehört zu den wichtigsten Massnahmen.


SWICO Recycling

 1.Jahr2.Jahr3.Jahr4.JahrTotal
Anzahl Konventionsunterzeichner36+24+8+1583
Entsorgte Mengen in Tonnen3'7005'3006'5007'60023'100
Wiederverwendung in Tonnen5008001'0001'8004'100
Total in Tonnen4'2006'1007'5009'40027'200
vRG/VEG Einnahmen*6'1269'96311'06115'01742'167
Aufwendungen*4'2447'1168'15010'33629'846
Reserven*1'8822'8472'9114'68112'321
*in 1'000 sFr.

Tabelle 3: Fakten zu vier Jahren SWICO Recycling-Garantie


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