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Was gibt es Neues?
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2010-06-20: MOBILE TIMES Weekly 0360
E-Books, Spiele und Fernsehen mobil
    Nach dem Verbot der Fusion zwischen Orange und Sunrise, müssen sich beide Unternehmen etwas einfallen lassen. Bei Orange ist es - passend zur Fussball-Weltmeisterschaft - die Lancierung von Orange TV mit gleich 50 Kanälen. Im Angebot sind z. B. MCM Top, Motors TV, ORF 1, RAI Sport 1, RTL2, Sport 1, Sport Italia, Trace TV und W9. Bei Sunrise startet man mit einem Liveshopping-Portal, wo es in regelmässigen Abständen ein besonders günstiges Angebot geben soll und «es hät, solang es hät». Es gilt jeweils nur für einen begrenzten Zeitraum und ist zudem mengenmässig begrenzt. Das erste dieser «hot deal» genannten Angebote auf sunrise.ch war ein Multimediapaket, bestehend aus dem Samsung SGH-F480i + Spielkonsole Microsoft Xbox 360 Arcade mit 120 GB Festplatte + vier aktuelle Spiele (Banjoo Kazooie, Pure and Lego Batmann (2-in-1), Forza Motorsport 2) + 1 Wireless Controller um einen Franken - ja, ein Sunrise flat basic surf 24 Abo ist auch dabei.
    Spannend kann ein neues Angebot der Schweizerische Nationalbibliothek sein. Sie bietet nämlich jetzt E-Books on Demand (eBooks on Demand bzw. EOD) von Büchern, die frei von Urheberrechten sind. Die Bücher sind im Helvetica, dem Online-Katalog (OPAC) der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) zu finden. Im Helveticat nachgewiesen sind alle Monografien, Musikalien, Mikroformen, Multimedia, Karten und Atlanten, hingegen nur ein Teil der Zeitungen und Zeitschriften, die sich in der NB befinden. EOD ist ein kostenpflichtiger Dokumentlieferdienst, der die Bestellung vollständiger elektronischer Kopien von urheberrechtsfreien Büchern aus dem Zeitraum vom 17. Jahrhundert bis ungefähr 1900 ermöglicht.
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2010-05-25: MOBILE TIMES Weekly 0359
Keine Fusion im Mobilfunk aber bei Messen
    Bekanntlich hat die Wettbewerbskommission (Weko) die Fusion zwischen Orange und Sunrise verboten. Die Reaktionen reichten von Unverständnis bei den Fusionswilligen bis zur Zufriedenheit bei den Konsumentenschützern. Einig sind sich alle Kommentatoren, dass die Weko die Fusion nur ablehnen konnte. Hätte sie zugestimmt, wäre das nur ohne Auflagen möglich gewesen, weil man sonst die Konkurrenz zur Swisscom weiter geschwächt hatte. Zwei starke Unternehmen aber hätten ein Duopol gebildet, das wohl nur wenig von einem Monopol zu unterscheiden gewesen wäre.
    Die Schweiz gehört nicht zur Euro-Zone und was den Franken betrifft versucht man auch nicht eine Abwertung zu verhindern - sondern verzweifelt eine Aufwertung zu stoppen. Dennoch wird auch in der Schweiz so manches teurer. So z. B. der Auskunftsdienst 1811. Zwar werden - so Swisscom - Auskunftsdienste über das Internet oder über Handyapplikationen immer beliebter. Im Gegenzug ginge aber die Anzahl der Anfragen bei Telefonauskunftsdiensten zurück. Dies mache eine Preisanpassung erforderlich. Per 1. Mai 2010 sind daher die Tarife für Sprach- und SMS-Abfragen erhöht worden. Die Eintrittsgebühr stieg von CHF 1.50 auf CHF 1.70; die erste Minute kostet jetzt 80 statt 70 Rappen. Nur wer länger mit der Auskunft plaudern will, zahlt nicht mehr, denn jede weitere Minute kostet wie bisher 22 Rappen. Um 25 % wurde die SMS-Abfrage auf einen Franken erhöht.
    Seit Anfang Mai gibt es mit SuisseID eine Möglichkeit des standardisierten, elektronischen Identitätsnachweises. Mit SuisseID ist sowohl eine rechtsgültige digitale Signatur gemäss schweizerischem Signaturgesetz (ZertES) wie auch eine sichere Authentisierung möglich. Es gibt vier anerkannte Anbieter in der Schweiz (Swisscom, Swisssign AG der Schweizerischen Post, Quovadis Trustlink Schweiz AG, Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Bit). Bei den Preisen ist zu beachten, dass es im ersten Jahr eine Bundessubvention von 65 Franken gibt. Die Post bzw. Swisssign bieten Post SuisseID bereits um 104 Franken an (bis Ende Jahr subventioniert 39 Franken). Inkludiert ist die Signatursoftware SwissSigner 10. Bei Quovadis kostet die SuisseID in Standardausfertigung 164 Franken (bis Ende Jahr subventioniert 99 Euro).
    Ausschliesslich an Grosskunden richtet sich das Angebot SuisseID. Diese digitalen Zertifikate von Swisscom sollen im zweiten Halbjahr 2010 zur Verfügung stehen. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation beliefert nur Kunden bei Bund und Kantonen mit SuisseIDs - Bund und Kantone sind vom Erhalt der Subventionsbeiträge ausgeschlossen.
    Die Schweizer Messelandschaft erlebt eine Neugestaltung. Nachdem schon länger die Messen Basel und Zürich zur Messe Schweiz fusioniert haben, wird nun wohl das Messe- und Kongresszentrum in Lausanne der dritte Messeplatz der Messe Schweiz bzw. MCH Group. Diese hat an die Aktionäre der Beaulieu Exploitation SA - der Betreibergesellschaft des Messe Lausanne - ein Kaufangebot gemacht und von einer überwältigenden Mehrheit der Aktionäre Aktien angedient erhalten.
    Die Schweizer Messeveranstaltern ist offensichtlich Konzentration angesagt. Nachdem die geplante ITK-Messe Community36 in Zürich abgesagt werden musste, wollen Exhibit & More sowie die Community-Veranstalter René Meier und Jacqueline Schleier unter dem Titel «Aiciti» gemeinsam eine branchen- und themenübergreifende ICT-Messe in Zürich lancieren, die erstmals vom 10. bis 12. Mai 2011 in der Messe Zürich stattfinden soll. In die Aiciti soll auch die Frühjahrsausgabe der Topsoft integriert werden.
    Die ICT-Messe, die auf kommenden Mai vorgesehen war, wurde bereits abgesagt. Von dieser Absage nicht betroffen sei der Swiss IT Academy eBusiness Kongress, welcher am 6./7. Mai durchgeführt werde.
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2010-04-09: MOBILE TIMES Weekly 0358
Handys teurer - Festnetz billiger
    Auf die Vorreiterrolle hätten viele Schweizer gerne verzichtet: Es gibt eine Abgabe für MP3-fähige Handys und diese Abgabe ist unabhängig davon, ob man MP3 nutzt oder nicht. Sie hängt nur vom Datenspeicher des Gerätes ab. Je grösser der Speicher umso höher die Abgabe.
    Erfreulicher ist, dass der Ausbau der Glasfasernetze bis in die Wohnungen in vielen Orten mehr oder weniger vor der Tür steht. Als gängiges Modell scheint sich durchzusetzen, dass man jeweils vier Fasern verlegt, von denen eine Swisscom nutzt. Die anderen drei können von den lokalen Partner an andere Interessenten vermietet werden.
    Das BAKOM hat kürzlich eine Warnung vor «nicht konformen Mobiltelefone, die auf dem Schweizer Markt und vor allem im Internet angeboten werden» herausgegeben. Sowohl Käufer als auch Verkäufer setzen sich dem Risiko aus gebüsst zu werden, wenn diese Geräte das Mobilfunknetz stören.
    Neue Geräte werden, nach dem durch die diversen Messen wie Mobile World Congress, CTIA Wireless und CeBIT ausgelösten Boom, weiterhin relativ häufig angekündigt. Besonders bemerkenswert ist die relativ grosse Zahl an Smartphones mit dem Betriebssystem Android. Das löst inzwischen bei Netzbetreibern und Herstellern Befürchtungen einer Google-Dominanz aus. Ob man mit Android die oft als solche angesehenen Teufel Nokia (Symbian) und Microsoft (Windows) möglicher Weise durch einen Beelzebub Google (Android) ersetzt, ist für manche zu einer Überlebensfrage geworden, wenngleich Google bisher noch keine Bösartigkeiten gezeigt hat - aber die gab es ja von Nokia und Microsoft auch nicht wirklich.
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2010-03-25: MOBILE TIMES Weekly 0357
Sieg und Niederlage für Swisscom
    Wenig begeistert zeigte man sich bei Swisscom über den Entscheid der eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom), der vom Marktführer verlangt, ihren Mitbewerbern sämtliche mietleitungsfähigen Übertragungstechnologien und Ethernet-Dienste zu kostenorientierten Preisen anzubieten. Begründet wird dies mit der nach Meinung der ComCom schweizweit marktbeherrschenden Stellung von Swisscom. Die wieder ist der Meinung, dass dieser Entscheid die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht genügend berücksichtigt. Neben dem kommerziellen Angebot, das sämtliche Mietleitungstypen umfasst, bietet Swisscom ausserhalb der grossen Städte Mietleitungen mit einer Bandbreite von bis zu 2 MBit/s bereits heute zu kostenorientierten Preisen an. Die Verfügung der ComCom verlangt aber nun, dass dieses Angebot auch auf die grossen Agglomerationen wie Zürich, Bern, Genf oder Lausanne und auf alle Bandbreiten auszuweiten ist. Ausgenommen sind einzig Verbindungen zwischen Ortschaften wo Verbindungen von mindestens zwei alternativen Anbietern möglich sind.
    Bei Sunrise sieht man das naturgemäss anders und zeigt sich erfreut über den ComCom-Entscheid zu den Mietleitungen. Vor allem die rückwirkende Preissenkung um 15 bis 30 Prozent gefällt der Verfolgerin und sie erwartet ausserdem bald «kostenorientierte Angebote», was ihr wieder ermöglichen werden, insbesondere Grosskunden attraktive Angebote zu machen.
    Bei der so genannten Mobilterminierung hat dagegen Swisscom einen Erfolg erzielt, denn das Bundesverwaltungsgericht hob eine Busse gegen Swisscom auf. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte gegen Swisscom wegen missbräuchlicher Mobilterminierungsgebühren eine Busse von CHF 333 Millionen verhängt. Dagegen legte Swisscom Beschwerde ein und diese wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen gut geheissen und die Busse aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zwar die marktbeherrschende Stellung, sah aber keinen Missbrauch.
    Wenig Glück hat Swisscom mit Auslandsengagements. Schon bisherige Expansionsversuche endeten meist in einem Rückzug. Die aktuelle Auslandsinvestition heisst Fastweb und steht im Mittelpunkt einer Untersuchung der italienischen Behören, die dem Unternehmen Mehrwertsteuerbetrug vorwerfen.
    In Liechtenstein hat die Regierung Mitte März den Frequenzzuweisungsplan mit den technischen Anforderungen an die Funkschnittstellen in der Version 2010 genehmigt, der am 1. April 2010 in Kraft tritt und den Frequenzzuweisungsplan und die Funkschnittstellen vom 1. Januar 2009 ersetzt.
    In China bleibt auch das Mobile Internet nicht von der Zensur verschont. Wie die britische BWCS berichtet, hat es bei der letzten «Internetreinigung» in China nicht weniger als 140.000 mobile WAP-Sites erwischt, die nach Meinung der Regierung Pornographie verbreiten. Google hat inzwischen die Konsequenzen gezogen und ist aus China in die Sonderverwaltungszone Hongkong übersiedelt, wo die Gesetze nicht so streng sind.
    In Deutschland bemüht sich die Telekom die ethischen Standards im Telefongeschäft zu erhöhen und hat eine Ethikdiskussion mit Callcenter-Partnern begonnen. In die Berliner Hauptstadtrepräsentanz des Konzerns waren rund 200 Vertreter der grössten Callcenter-Betreiber in Deutschland gekommen. Allein die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, reicht der Deutschen Telekom nicht aus. Sie hat daher sämtliche Partner im Telemarketing-Geschäft dazu verpflichtet, sich vom TÜV Rheinland zertifizieren zu lassen. Mit Partnern, die die Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und kundenfreundliches Telefonverhalten nicht erfüllen, arbeitet der Konzern nicht mehr zusammen. Die Deutsche Telekom testet derzeit zudem, Mitarbeitern von Partner-Callcentern parallel zu ihrer Arbeit Zusatzqualifizierungen anzubieten, die bis zu einem Studium führen können.
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2010-02-16: MOBILE TIMES Weekly 0356
Einigung im Glasfaserausbau?
    Bei der ComCom ist man verhalten begeistert darüber, dass die Zusammenarbeit der einzelnen Betreiber von Glasfasernetzen Gestalt annimmt. Anfang Februar gab es den fünften Runden Tisch zum Glasfaserausbau. Man stellte fest, dass die am vorherigen Runden Tisch beschlossenen Grundsätze effizient umgesetzt werden, um einen doppelten Infrastrukturbau zu vermeiden und Wettbewerb zu ermöglichen. Für den Endkunden sicher interessant ist, das sich der Grundsatz durchsetzt, dass die Netzbetreiber und nicht die Hauseigentümer die Hausinstallationskosten für FTTH bezahlen.
    Ein neues Kooperationsbeispiel kommt aus Genf wo die Industriedienste Genf (Services Industriels de Genève, SIG) und Swisscom gemeinsam am Glasfasernetz im Kanton Genf bauen wollen. Der Ausbau des Glasfasernetzes soll zeitgleich in der Stadt und im näheren Umland erfolgen. SIG und Swisscom haben den Kanton Genf für die Ausbauplanung in drei Zonen aufgeteilt. Swisscom wird das Netz in der Stadt Genf erstellen, während die SIG die grossen Nachbargemeinden erschliessen werden. Die Zusammenarbeit mit den Landgemeinden des Kantons Genf wird in einem separaten Vertrag geregelt werden, die Bauarbeiten werden aber in allen drei Zonen gleichzeitig beginnen. Jeder Partner wird über mindestens eine Glasfaser pro Wohnung verfügen. Die Glasfaserinfrastruktur wird bis zur Steckdose in den jeweiligen Wohnungen gezogen, wobei für die Verkabelung im Innern der Gebäude das Einverständnis der Eigentümer erforderlich ist. Swisscom und SIG haben bereits eine Absichtserklärung unterzeichnet.
    Inzwischen hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) herausgefunden, dass Schweizer Haushalte den Festnetz-Breitbandinternet bevorzugen. Diese Feststellung geht aus einer Umfrage über den Internetanschluss und dessen Nutzung hervor, die vom BAKOM in Auftrag gegeben wurde. Die Studie zeigt auch, dass das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer Anbieterin die Qualität der Dienstleistungen ist. Ist die Anbieterin einmal gewählt, bleiben ihr die Benutzer in der Regel treu und sind mit den erbrachten Leistungen zufrieden. Sie verfügen über sehr gute Verbindungen und nutzen das Internet intensiv, wenn auch relativ konventionell.
    In China muss Google der Realität ins Auge sehen, dass mit den chinesischen Behörden nicht so gut Kirschen essen ist, wie man das beim Champion der Suchmaschinen gedacht hat. Inzwischen geht es nämlich nicht mehr nur um die Suchmaschine selbst, sondern auch um das Betriebssystem Android. Zwei Modelle mit Android (von Motorola und Samsung), die China Unicom präsentieren wollte, wurden kurzfristig zurückgezogen. Nicht weil die Chinesen das wollten, sondern weil Google verlangte, dass auf diesen Handys alles, was mit Google zu tun hat, zu entfernen sind. Die Unterstützer von Android, die China beliefern, stehen daher jetzt vor dem Problem, mit welcher Plattform sie den gerade erst erblühenden chinesischen Smartphone-Markt attackieren sollen. Damit können sich plötzlich andere offenen Systeme wie LiMo oder Symbian Hoffnungen machen. Android kann zwar auch ohne Google verwendet werden, doch fehlt dann dafür wahrscheinlich die Motivation.
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2010-02-07: MOBILE TIMES Weekly 0355
Glasfaserkrieg vor dem Ende?
    Es scheint so, als ob sich Swisscom beim Streit darum, wer die Glasfaserkabel errichtet und betreibt weitgehend durchgesetzt hat. Schon im September 2009 konnte man verkünden, dass Swisscom und Stadt Lausanne zum Ausbau des Glasfasernetzes «eine neuartige Zusammenarbeit» praktizieren. Im Dezember wurde das «Freiburger Modell» vorgestellt. Das Pilotprojekts im Freiburger Stadtviertel Torry und in einem Teil des Dorfes Neyruz hat die Bereitstellung von Glasfasernetzen im Kanton Freiburg zum Ziel. Hier arbeiten Swisscom, Kanton und Stromerzeuger bzw. -verteiler zusammen. Das Projekt beruht auf einer offenen Infrastruktur mit einem Mehrfaser-Modell (open access). Das neue Glasfasernetz wird gemeinsam errichtet, wobei die vorhandene unterirdische Infrastruktur der Partner genutzt werden soll. Alle Haushalte und Unternehmen werden über einen Anschluss mit vier Glasfasern verfügen. Nur wenig später unterbreitete der Städteverband Swisscom-CEO Carsten Schloter die Forderung nach einer besseren Koordination beim Glasfaserbau, denn noch immer gleiche in manchen Schweizer Städten der Ausbau einem Wettlauf zwischen dem jeweiligen Stadtwerk und Swisscom. Die Städte bekennen sich zum Mehrfasermodell. Kurz vor Jahresende schloss dann Energie Wasser Bern mit Swisscom eine Grundsatzvereinbarung zum Berner Glasfasernetz: Gemeinsam wird der Ausbau des Netzes bis in die Haushalte vorangetrieben. Mit dem koordinierten Vorgehen werde der Zeitbedarf halbiert, um 90 Prozent des Stadtgebiets mit Glasfasern abzudecken. Am gleichen Tag wurde auch eine Kooperation von Energie Wasser Zürich (ewz) mit Swisscom beim Glasfaserausbau verkündet. Man habe «Eckpfeiler für gemeinsames Glasfasernetz eingeschlagen». Auch hier wird der Ausbau bis in die Haushalte und Unternehmen gemeinsam vorangetrieben. Es wird in Zürich keine parallelen Netze geben. In Zürich gab es im Februar noch eine zusätzliche Einigung zwischen Swisscom einerseits und dem HEV Schweiz und dem VZI (Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen): Swisscom übernimmt auch die Verkabelung innerhalb der Gebäude und damit bis in die Wohnungen der Kundinnen und Kunden. Der Glasfaseranschluss der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die so genannte Steigzone, wird von Swisscom finanziert. Swisscom wird auch innerhalb der Gebäude vier Glasfasern pro Wohnung verlegen.
    Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bietet einen Leitfaden Mobilfunk als Hilfe für Gemeinden bei der Beurteilung von Mobilfunkantennen an. Der Leitfaden wurde von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK, dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Städteverband, dem Bundesamt für Umwelt BAFU, dem Bundesamt für Kommunikation BAKOM sowie dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE gemeinsam erarbeitet.
    Mobilfunkkunden zahlen zu viel: Laut dem Internet-Vergleichsdienst comparis.ch bezahlen die Schweizer jährlich 1,9 Milliarden Franken zu viel fürs Telefonieren mit dem Handy. Nur gerade 4 Prozent (!) der Handykunden telefonieren tatsächlich mit dem für sie günstigsten Produkt. Dennoch geben die Kundinnen und Kunden dem eigenen Anbieter mehrheitlich gute Noten.
    Würden alle Handykunden in der Schweiz mit dem für sie günstigsten Angebot (Prepaid oder Abo) telefonieren, könnten jährlich rund 1,9 Milliarden Franken gespart werden. Im Vergleich zum Vorjahr sei das Sparpotenzial zwar um 200 Millionen Franken zurückgegangen, die Summe aber immer noch riesig.
    Am zufriedensten sind laut der Untersuchung Kundinnen und Kunden, die mit Migros telefonieren. Bei einer theoretischen Bestnote von 6 kommt Migros auf 5,4. Aldi landete mit 5,2 gleich dahinter. Es folgen Yallo mit 5,2 und Swisscom mit der Note 5. Die restlichen bewerteten Anbieter weisen befriedigende (Coop, Lebara, Sunrise) oder genügende Noten (Orange, Tele2) auf. Lediglich 15 Prozent der Befragten wollen den Anbieter auf den nächstmöglichen Termin wechseln. 62 Prozent wollen beim bisherigen Anbieter bleiben.
    Von Orange wollen allerdings 27 Prozent weg, von Sunrise 21 aber von Swisscom nur acht Prozent.
    Smartphone-Trends: Wenn man sich die jüngsten Neuheiten am Smartphone-Markt ansieht, könnte man meinen, dass es keine eindeutigen Trends gibt. Die letzten zwei Wochen brachten uns ja nur wenig Neuheiten und bei den Smartphones war das ein übergrosses iPhone mit der Bezeichnung iPad, ein Android-Handy, das ein Meilenstein genannt wird und von Nokia des X6, das erstmals Symbian^1 als Betriebssystem und Benutzerschnittstelle angibt.
    Schnellere Daten: Wenngleich noch immer eine ganz überwiegende Mehrheit der Handynutzer weder an mobiler E-Mail noch am mobilen Surfen interessiert sind, sondern eher an besserer Sprachqualität und stabilen Verbindungen, gilt das Hauptaugenmerk der Industrie der schnellen Datenübertragung. Bei LTE hat man im praktischen Versuch 100 Mbit/s erreicht, HSPA erreicht inzwischen bis zu 42 Mbit/s und selbst das inzwischen geradezu biedere EDGE wurde auf ein Mbit/s gebracht. In der Schweiz ist EDGE bei Swisscom und Sunrise seit 2005 im Einsatz.
    Personalwechsel: Das Geschäft geht aber dennoch nicht besonders - oder vielleicht deshalb? - weshalb sich das Personalkarussell munter weiter dreht - auch unter der Berücksichtigung von Pensionierungen zum Jahresende ist die Zahl der Um- und Neubesetzungen, vor allem im Bereich Verkauf und Marketing, deutlich angestiegen.
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2010-01-26: MOBILE TIMES Weekly 0354
Sunrise (wieder) gegen Swisscom - LTE statt UMTS
    Zwar hat die Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom im Dezember 2009 die Marktbeherrschung der Swisscom bei deren Kabelkanalisation festgestellt und die Zugangspreise gesenkt, doch ist man bei Sunrise nicht glücklich, weil auch der neue Preis darauf basiert, das bereits abgeschriebene Anlagen völlig neu bewertet werden können. Dies ermöglicht Swisscom eine erneute Abschreibung bereits amortisierter Investitionen. Ein Gutachten der Universität Zürich scheint die Meinung von Sunrise zu bestätigen, dass dies gegen das Diskriminierungsverbot verstösst und die in der Verfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit verletze. Die Swisscom-Konkurrentin zieht daher den ComCom-Entscheid vor das Bundesverwaltungsgericht.
    In Liechtenstein haben sich die Stimmberechtigten mit 57 Prozent ziemlich klar für die Mobilfunk-Initiative ausgesprochen. Damit ist die vorgesehene Senkung des Grenzwertes der elektrische Feldstärke von Mobilfunk-Antennen auf 0,6 V/m vom Tisch - es bleibt beim Schweizer Grenzwert von 6 Volt pro Meter. Die klare Entscheidung war von der Industrie zwar erhofft worden, doch konnte man sich nicht sicher sein: Nach den vorliegenden Zahlen liegt die Mobilfunkpenetration im Fürstentum deutlich unter den über 100 %, die in den meisten westeuropäischen Ländern erreicht werden.
    Das technische Thema, das weltweit die Branche bewegt, heisst derzeit LTE. Die «Long Term Evolution» von GSM über GPRS/EDGE zu UMTS und HSDPA geht einen Schritt weiter. Was für den Endanwender daran interessant ist, sind nicht nur die hohen Datenraten, die versprochen werden, sondern auch, dass LTE die Basis für Mobilfunknetze, die nur mehr IP nutzen, sein könnten. Über kurz oder lang werden damit unsere hochmodernen Smartphones von heute zu Schrott, den man für nichts mehr gebrauchen kann.
    Der Bundesrat will ein neues Gebührensystem für die Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen. In einem Bericht an das Parlament empfiehlt er, eine allgemeine Abgabe für Haushalte und Betriebe einzuführen. Mit dem neuen System entfallen die heutigen Probleme mit der Anknüpfung der Gebühr an ein Empfangsgerät; zudem könnten die Erhebungs- und Inkassokosten wesentlich gesenkt werden. Ausserdem müsste dann jeder Haushalt bzw. Betrieb bezahlen, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Empfangsgerät hat.
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2009-11-13: MOBILE TIMES Weekly 0352
Besser Konsumentenschutz, weniger Fernsprechzellen - Ritter der Kommunikation 2009 - Breitbandverfahren - Austausch von Nokia Netzgeräten
    Am 4. November hat der Bundesrat die Anpassung der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Dies bewirkt Änderungen in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV), die zu einem besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten führt, die ihr Mobiltelefon im Ausland verwenden oder Mehrwertdienste konsumieren. Ab 1. Juli 2010 müssen einem Kunden, der sein Mobiltelefon im Ausland verwendet (internationales Roaming), die maximal anfallenden Kosten eines Anrufs mitgeteilt werden, zum Beispiel per SMS (Art. 10a FDV). Ausserdem muss künftig bei jeder Rechnungsstellung oder - für Prepaid-Lösungen - bei jedem Aufladen auf die Existenz der Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom) hingewiesen werden.
    Geändert wurde mit den Änderungen der FDV auch die Preisbekanntgabeverordnung (PBV): Abonniert ein Kunde Mehrwertdienste, die ihm per SMS oder MMS übermittelt werden, muss er alle Informationen zum Abonnement auf sein Mobiltelefon erhalten und von diesem Gerät aus bestätigen, dass er das Angebot annimmt. So wird es nicht mehr möglich sein, ein solches Abonnement zum Beispiel im Internet abzuschliessen. Ab 1. Juli 2010 muss zudem der Code zur Deaktivierung des Dienstes bei jeder erhaltenen SMS oder MMS übermittelt werden und schliesslich muss die Preisangabe für 090x-Nummern darauf hinweisen, dass sie für Anrufe aus dem Festnetz gilt.
    Es gibt aber nicht nur Positives: Gemeinden können künftig auf das Recht auf mindestens eine öffentliche Sprechstelle auf ihrem Gebiet verzichten. Dazu konsultiert die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) jeweils die Gemeinden bei der Festlegung der Standorte der öffentlichen Sprechstellen. Vorstellbar wäre, dass sich etwa eine Gemeinde das Recht auf eine öffentliche Sprechstelle durch den jeweiligen Grundversorger abkaufen lässt.
    Die Ritter der Kommunikation 2009
    Die Auszeichnung als «Ritter der Kommunikation» hat inzwischen seit 2001 eine gute Tradition und wurde auch heuer wieder verliehen. Diesmal erfolgte die Auszeichnung am 10. November in Solothurn. Bundesrat Moritz Leuenberger, Schirmherr des Wettbewerbs, überreichte den Gewinnerinnen und Gewinnern persönlich ihre Auszeichnungen.
    Die drei Projekte, die dieses Jahr die Auszeichnung erhalten haben sind:
    Kurs «Praktischer Umgang mit Alltagselektronik» von der kantonalen Berufsschule für Weiterbildung EB Zürich: An vier Halbtagen lernen Migranten im Alltag häufig anzutreffende elektronische Geräte wie Notebooks, Handys, Digitalkameras oder MP3-Player zu bedienen und Bancomat oder Billetautomat zu benutzen. Zudem lernen sie, im Internet nach lebensnahen, einfachen Informationen wie Fahrplänen oder einer Zeitung in ihrer Muttersprache zu suchen. Nach diesem Einstiegskurs sind die Teilnehmenden motiviert, sich auch vertiefter mit den IKT auseinander zu setzen.
    Forum Lichtblick aus Chur lässt Menschen mit Behinderungen zu Wort kommen und veröffentlicht Text-, Bild-, Ton- und Videobeiträge zu verschiedenen Themen. Die Beiträge der körperlich und kognitiv behinderten Menschen stehen dabei neben Dokumenten von nicht behinderten Autorinnen und Autoren. Bei den Beiträgen kommt es nur darauf an, was jemand kann und zu sagen hat. Die Kategorien «Behindert» und «Nicht behindert» verlieren so an Bedeutung.
    pro juventute Schweiz: Handyprofis: Hier setzen sich Kinder und Jugendliche aller Bevölkerungsschichten in Workshops kritisch mit dem Mobiltelefon auseinander. Da die meisten Handys heute multifunktional und internetfähig sind, stellen sich viele Fragen, die zum Beispiel problematische Inhalte und Missbrauch der Mobiltelefonie betreffen. Andererseits kann auch ein kreativer Umgang mit den Handys und der Zugang zu wertvollen Medieninhalten gefördert werden. Lehrpersonen oder Jugendleiterinnen und -leiter werden aktiv in die Workshops eingebunden. Jedes Projekt hat einen Check über CHF 10'000.- erhalten.
    Neben den drei Hauptpreisen wurden zwei Sonderpreise von jeweils CHF 3'000.- vergeben: Beide Projekte wollen zu mehr Vorsicht bei der Nutzung des Internets bewegen wollen und erhalten den Sonderpreis «Sicherheit und Vertrauen im Umgang mit den IKT»: Die Kantonspolizei Luzern für ihr Projekt «fit4chat - chatten aber sicher!» und die Stadt Zürich für ihre Initiative «Schau genau!»
    Breitbandverfahren
    In einem Entscheid stellte die Wettbewerbskommission (WEKO) fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung beim Breitband-Internetzugang (ADSL) jahrelang dazu missbraucht habe, um die Konkurrenz gezielt aus dem Markt zu verdrängen und den Wettbewerb zu behindern. Swisscom wird daher eine hohe Busse von 2190 Millionen Schweizer Franken auferlegt. Das ist die zweithöchste Busse, welche die WEKO bislang ausgesprochen hat. Während man bei Sunrise zumindest sehr zufrieden ist, grollt man bei Swisscom und wirft der WEKO vor, zur DSL-Preisgestaltung trotz unsicherer Rechtslage Verfügungen zu treffen. Swisscom erwartet einen Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Frage und legte gegen den Entscheid der WEKO Rekurs ein.
    Die WEKO wirft Swisscom vor, bis Ende 2007 zu hohe Preise für DSL-Vorleistungsangebote verlangt zu haben, eine zu kleine Marge zwischen dem Vorleistungsdienst BBCS von Swisscom und den Endkundenpreisen für DSL-Breitbandangebote ermöglicht zu haben und damit ein profitables Geschäft der Mitbewerber unmöglich gemacht zu haben. Swisscom wehrt sich u. a. damit, dass mehr als 80 % der Haushalte in der Schweiz die Wahl zwischen Kabel-Internet und ADSL hätten, was laut OECD zur weltweit vierthöchsten Marktdurchdringung führe. Zudem habe das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) festgestellt, dass die Breitbandpreise für mittleren Nutzungsbedarf zwischen 2001 und 2008 um mehr als ein Drittel gesunken sind. Schliesslich weist Swisscom darauf hin, dass über ihr Netz rund 20 Mitbewerber etwa 400'000 eigene Breitbandkunden bedienen.
    Austausch von Nokia Netzgeräten
    Nokia hat ein freiwilliges Austauschprogramm für Ladegeräte bekannt gegeben. Kunden, die solche Nokia Ladegeräte besitzen, wird der kostenlose Austausch empfohlen: Bei Modellen der Typen AC-3E und AC-3U, die zwischen dem 15. Juni 2009 und dem 9. August 2009 produziert wurden, sowie beim AC-4U, das im Zeitraum vom 13. April bis zum 25. Oktober 2009 hergestellt wurde, können sich die Kunststoffabdeckungen (ab)lösen und so die innen liegenden Komponenten des Ladegerätes freilegen. Bei Berührung der innen befindlichen Komponenten könnte eventuell ein elektrischer Schlag ausgelöst werden, wenn das Ladegerät an einer stromführenden Steckdose angeschlossen ist. Von den angeführten Modellen wurde nur das Modell AC-3E in Europa verkauft, die Modelle AC-3U und AC-4U waren ausschliesslich in Nord- und Latein-Amerika erhältlich. Es gibt eine eigene Website für das Austauschprogramm: http://chargerexchange.nokia.com
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2009-11-05: MOBILE TIMES Weekly 0351
Aus Schweiz und aus Liechtenstein
    International gab es die Hospitality Services von Swisscom schon lange, nun werden diese Hoteldienstleistungen auch in der Schweiz angeboten. Das Angebot umfasst unter anderem Entwicklung und Betrieb digitaler Hotelnetzwerke, eine IPTV-Lösung und Breitband-Internet-Dienste für Hoteliers und Gäste. Das erste Schweizer Hotel, das diese Dienste in Anspruch nimmt, ist das Le Mirador Kempinski in Le Mont-Pèlerin bei Montreux. In den letzten zehn Monaten wurde das Hotel mit einem CAT-5-Datennetzwerk ausgerüstet; alle Suiten verfügen über grosse LCD-Bildschirme. Die Gäste können über die interaktive Benutzeroberfläche Live-TV und mittels Video on Demand Filme in Full-HD-Qualität beziehen.
    Im Raum Zürich wird ab der Buchserie 2010 das Directories Telefonbuch Band 19 für das Buchgebiet Zürich Ost mit den entsprechenden acht lokalen Gelbe Seiten-Telefonbüchern von LTV Gelbe Seiten AG zusammengelegt. Neu erhalten die lokalen Telefonbücher in dieser Region einen erweiterten Informationsteil und ein neues Erscheinungsbild. Es entstehen acht neue lokale Telefonbücher, welche die Inhalte beider Bücher vereinen. Ab 2010 erhält jeder Haushalt im betroffenen Buchgebiet das neue lokale Telefonbuch seiner Wohnregion automatisch und kostenlos. Wer weitere lokale Telefonbücher des bisherigen Buchgebietes «Zürich Ost» erhalten möchte, kann diese gratis anfordern. Kunden, die bisher den Telefonbuchband 19 von Directories zugestellt erhielten, haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein anderes Telefonbuch von Directories gratis zu beziehen; beispielsweise jenes der Stadt Zürich (Band 21).
    Sunrise hat den Zuschlag der SRG SSR idée suisse für das weltweit erste optische Bildnetz erhalten. Sunrise betreibt das von ihr mit Nortel gebaute Netz im Rahmen eines auf sieben Jahre ausgelegten Vertrags als Service. Erstmals können, so Sunrise, Full HD Videosignale vom Übertragungswagen bis zum Studio in bester Bildqualität und ohne Verzögerung übermittelt werden. Das neue Contributionsnetz verbindet rund 35 Fussball- und Eishockeystadien sowie weitere Standorte von nationaler Bedeutung mit den Regionalstudios und den Hauptstudios von SF, SR DRS, TSR/RSR und RSI.
    Anfang September beschloss der Nationalrat die Einführung unabhängiger medizinischer Telefondienste. Diese Dienste sind unabhängig von der Krankenversicherung zu führen. Der Ständerat muss die Entscheidung allerdings noch bestätigen.
    In Liechtenstein hat die Regierung dem Landtag Bericht und Antrag betreffend des Schutzes des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten unterbreitet. Dabei geht es um das Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum «Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten» und die Änderungen der Erklärungen einzelner Absätze des «Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten» vom 28. Januar 1981. Das Übereinkommen ist für Liechtenstein seit dem 1. September 2004 in Kraft. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls will Liechtenstein die Absicht zum Ausdruck bringen, das vom Europarat festgelegte Datenschutzniveau, insbesondere bei grenzüberschreitenden Datenübermittlungen, einzuhalten. Durch die im September 2008 und im Dezember 2008 vom Landtag genehmigten Abänderungen des Datenschutzgesetzes (DSG) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der Bestimmungen des Zusatzprotokolls in Liechtenstein geschaffen. Die Abänderungen des DSG treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
    In Liechtenstein wurden ausserdem die LTN Liechtenstein TeleNet AG und ihre Tochterfirma Telecom FL AG (TFL) bereits am 1. Januar 2008 fusioniert und in «Telecom Liechtenstein AG» umbenannt. Nun will die Regierung ein Organisationsgesetz für die Telecom Liechtenstein AG haben. Ein entsprechender Bericht und Antrag an den Landtag wurde in der Regierungssitzung vom 27. Oktober verabschiedet.
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